Hier finden Sie anfangs Jahr 2018 die Inhalte zur Ribbon-AT-Prüfung über die Schweizer Luftwaffe. Den einschlägigen Lernstoff finden Sie auf http://www.vtg.admin.ch/de/organisation/lw.html
Besten Dank für Ihre Geduld. Oberst aD Jörg Velinsky
Gekreuzte Schweizerdolche: Unser neues Ribbon
Seit dem 01.07.2014 besteht für alle AdA sowie ehemalige AdA bis 65 die Möglichkeit, im Bereich der ausserdienstlichen Tätigkeiten (AT) eine Auszeichnung (Stufen 1 und 2) zu erwerben. Der Chef Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) hat hierzu im Auftrag des CdA eine Ergänzung zum Reglement 51.004 “Auszeichnungen” erlassen.
Mit der Verleihung der Auszeichnung soll die absolvierte militärische Weiterausbildung in den Bereichen “Schiessen mit der persönlichen Waffe” sowie “Führungs- und Weiterausbildung” der Allgemeinen Grundausbildung (AGA) und der Funktionsgrundausbildung (FGA) gebührend anerkannt werden. Angehörige der Armee und Verbands- oder Gesellschaftsmitglieder eines militärischen Dachverbandes (wie beispielsweise der SOG) können somit nun besagte Auszeichnung (“Ribbon” genannt) ab Erfüllung der Rekrutenschule bis zur Vollendung des 65. Altersjahres erwerben.
Anrechenbare ausserdienstliche Tätigkeiten können dabei durch vom VBS anerkannte militärische Gesellschaften oder militärische Dachverbände durchgeführt werden. Als mögliche Anlässe werden derzeit einerseits Schiessanlässe (Wettschiessprogramme mit der persönlichen Waffe, d.h. das Programm des “Obligatorischen”), andererseits “Führungs- und allgemeine Weiterbildungen der AGA und FGA” aufgeführt.
Zur Erreichung der Auszeichnung Stufe 1 müssen folgende Punkte kumulativ erfüllt sein:
Kumulativ zu erfüllende Bedingungen für die Erreichung der Stufe 2 sind die Erlangung der Stufe 1, die Tätigkeit als Funktionär im Vorstand einer militärischen Gesellschaft bzw. eines Dachverbandes seit mind. zwei Jahren, sowie die erfolgreiche Organisation sowie Durchführung von mindestens vier durch den Chef SAT bewilligten militärischen Anlässen bzw. Übungen.
Der Technische Leiter wird im Rahmen der Planung zukünftiger Anlässe die neuen Weisungen berücksichtigen und wo immer möglich und sinnvoll dem Chef SAT Anlässe des Jahresprogramms als ausserdienstliche Tätigkeiten für den Erwerb von Wertepunkten zur Erreichung der AT Auszeichnung anmelden. Diese Anlässe werden dann als “Auszeichnungsprüfung” gewertet.